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Richtiges Verhalten im Schadenfall

1. Unfallstelle absichern

  • Anhalten und Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anlegen
  • Warndreieck aufstellen (Abstand: 50 bis 150 Schrittlängen)
  • Unfallzeugen bitten zu warten

2. Erste Hilfe leisten

  • Verletzte versorgen
  • Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei europaweit unter der Telefonnummer 112 (Euronotruf) rufen
  • Bei Unfall mit Sonderrechten bzw. Wegerecht die Leitstelle immer und unverzüglich informieren und weiteres Vorgehen absprechen

3. Polizei rufen?

Bei:

  • Verletzten,
  • hohem Sachschaden,
  • fehlender Einigung,
  • wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat,
  • ein Fahrzeug mit Kennzeichen außerhalb der EU ohne Versicherungsnachweis (z. B. grüne Versicherungskarte) beteiligt ist,

sollte die Polizei unter der Telefonnummer 112 (Euronotruf) gerufen werden.

4. Eigene Beweissicherung

Auf Verkehr achten!

  • Zeugen-Anschriften notieren
  • Dienststelle informieren
  • Unfallstelle fotografieren (Übersichtsaufnahme, jeweils aus Richtung der Fahrzeuge mit evtl. Bremsspuren, alle Fahrzeug-Beschädigungen)
  • Vermessbare Punkte wie z. B. Kanaldeckel, Lichtmasten, Verkehrszeichen, Bäume usw. mitfotografieren
  • Bei Bagatellschäden Unfallstelle bald räumen

5. Unfallbericht erstellen

  • Wenn möglich, mit Unfallbeteiligten den hier verlinkten Unfallbericht (Formular) ausfüllen
  • Angaben zu Unfall, Fahrzeug und Person machen, jedoch
  • Kein Schuldanerkenntnis abgeben